Der Fachkräftemangel macht besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen zu schaffen. Im Kampf um die begehrtesten Talente auf dem Arbeitsmarkt ist es als Unternehmen unerlässlich, sich als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren. Eine Möglichkeit sich positiv von der Konkurrenz abzuheben, sind sogenannte Mitarbeiter-Benefits.
Gutscheine
Ob Guthabenkarte, Tank- oder Warengutschein, bis zu einer höhe von 44 €/Monat sind diese steuer- und sozialversicherungsfrei. Erhält der Mitarbeiter statt einer Lohnerhöhung von 44 €/Monat einen Tankgutschein in gleicher Höhe, wandert dieser abgabenfrei in dessen Tasche.
Restaurantgutscheine
Der Wert des Gutscheins darf pro Tag ab 2019 bis zu 6,40 € betragen. Steuer- und. Sozialversicherungspflichtig sind jedoch nur der amtliche Sachbezugswert i.H.v. 3,30 €. Für diesen kann sogar ein pauschalierter Steuersatz von 25% in Anspruch genommen werden. Pro Jahr kann das bis zu über 1.300 € mehr Nettoverdienst bedeuten.
Smartphone
Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung, gilt die private Nutzung nicht als geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber hat jedoch kein Recht darauf, seinen Mitarbeiter außerhalb der regulären Arbeitszeit zu jeder Zeit anrufen zu können.
Kinderbetreuung
Ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei sind zusätzliche Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Mitarbeiters.
Egal ob Gutscheine, Homeoffice oder ein Bürohund, Ihrer Kreativität sind in puncto Benefits keine Grenzen gesetzt. Vor der Umsetzung Ihrer Ideen sollten Sie jedoch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten.
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