In Deutschland wird in den kommenden Jahren so viel vererbt wie nie zuvor. Die Übertragung von Vermögen an die nächste Generation ist jedoch kein Selbstläufer. Wenn es darum geht, ihren letzten Willen zu dokumentieren, haben die Deutschen Nachholbedarf. Damit das Erbe nicht zur steuerlichen Belastung wird, bedarf es einer frühzeitigen Planung und Auseinandersetzung mit dem Thema. In folgenden Fällen besteht m.E. Handlungsbedarf.
Immobilien
Bei Grundbesitz kommt der Bewertung und Nutzung eine wichtige Rolle zu. Im Großraum München übersteigt meist bereits der Wert der eigenen Immobilie die Freibeträge. Zwischen Ehegatten kann z.B. das Eigenheim steuerfrei übertragen werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Nießbrauchrecht. Dabei wird die Immobilie zu Lebzeiten übertragen, der Schenker behält sich aber ein lebenslanges Nutzungsrecht vor. Dadurch wird der Wert, nach der sich die Steuer berechnet, verringert.
Betriebsvermögen
Hier gilt es aufgrund der Komplexität, zusammen mit Ihrem Berater eine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten zu finden. Nachfolgeregelungen sind auch für Banken wichtig, da diese in Ihr Rating mit einfließen können und so bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen.
Freibeträge
Bei einem gemeinschaftlichen Testament mit den Kindern als Schlusserben, können die Freibeträge nicht optimal genutzt werden. So kann es sein, dass ein und dasselbe Vermögen doppelt besteuert wird. Weiter hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, über Jahrzehnte hinweg Vermögen steuerfrei an die nächste Generation zu verschenken. Alle zehn Jahre können die gesetzlichen Freibeträge voll ausgeschöpft werden, das hilft spätere „angestaute“ Steuerbelastungen zu verhindern.
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